• Zuletzt aktualisiert: 08.04.2025

Aktenzeichen: K 0071/2024‍

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 26.03.2025 12:03

Termin

Dienstag, 27. Mai 2025, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus: An der Mauth 3, 95697 Nagel

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Verkehrswert

22.600,00 Euro

Grundbuch

Amtsgericht Wunsiedel von Nagel, Blatt 2151

Beschreibung

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Nagel

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Nagel

902/6

Wohnbaufläche

An der Mauth 3

0,0297

2151

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus;

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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