Aktenzeichen: K 0028/2025
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Grundbucheintragung:
Erbbaurecht, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof Blatt 15606, an dem im Grundbuch von Hof Blatt eingetragenen Grundstück
Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar |
Hof | 506 | Wohnhaus mit Ausstsellungsgebäude, Hofraum des Erbbauberechtigten | Lessingstraße 25 | 0,0870 |
Zusatz: in Abteilung II Nr. 45 für die Zeit ab Eintragungstag bis zum 31. Dezember 2061.
Zu jeder Veräüßerung oder Beleastung des Erbbaurechts bedarf der jeweilige Erbbauberechtigte der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hospitalstiftung Hof.
Eigentümer: Hospitalstiftung Hof.
Gemäß Bewilligung vom 16. November 1961 eingetragen in Band 195 Blatt 7837 am 26. Aril 1962 und umgeschrieben am 19. Dezember 1986.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Zweifamilienwohnhaus mit Ausstellungshalle;
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Informationen zum Gläubiger
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