Termin
Dienstag, 24. März 2026, 08:00 Uhr
Objekt und Lage
Seifartshofstraße 36, 96450 Coburg
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Sitzungssaal G, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
Verkehrswert
Lfd. Nr. 1
Verkehrswert:
145.000,00 Euro
Lfd. Nr. 2
Verkehrswert: | 139.000,00 Euro | |
davon entfällt auf Zubehör: | 2.000,00 Euro | (Küche) |
Lfd. Nr. 3
Verkehrswert: | 98.500,00 Euro | |
davon entfällt auf Zubehör: | 1.500,00 Euro | (Küche) |
Lfd. Nr. 4
Verkehrswert: | 124.500,00 Euro | |
davon entfällt auf Zubehör: | 1.500,00 Euro | (Kücheneinrichtung) |
Lfd. Nr. 5
Verkehrswert: | 111.000,00 Euro | |
davon entfällt auf Zubehör: | 1.000,00 Euro | (Einbauküche) |
Grundbuch
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Coburg von Coburg
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
lfd.Nr. | ME-Anteil | Sondereigentums-Art | Blatt |
1 | 9,112/100 | Räumen Nr. 3 | 23947 |
2 | 5,563/100 | Räume Nr. 5 | 23949 |
3 | 4,004/100 | Räumen Nr. 6 | 23950 |
4 | 4,617/100 | Räumen Nr. 7 | 23951 |
5 | 3,804/100 | Räumen Nr. 8 | 23952 |
an Grundstück
Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | Hektar |
Coburg | 1507/4 | Gebäude- und Freifläche | Seifartshofstraße 36 | 0,1274 |
Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 23945 bis Blatt 23952). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Gemäß Bewilligung vom 22.03.1983 - URNr. 699-K-83 Notar Dr. Kirchner, Coburg - eingetragen am 28.04.1983. Unter Änderung von Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums (Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum und umgekehrt, Neuverteilung von Sondereigentumsräumen und Miteigentumsquoten unter Bildung von neuen Wohnung- und Teileigentumseinheiten, Aufhebung und Neufassung der Gemeinschaftsordnung), gemäß Bewilligung 25.02.2003 - URNr. 306-M-03 Notar Dr. Müller, Coburg - übertragen aus Blatt 16417, 16418 und eingetragen am 03.06.2003. Coburg ist eine kreisfreie Mittelstadt im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken und Sitz des Landratsamtes Coburg.
Beschreibung
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Die Teileigentumseinheit Nr. 3 besteht aus einer abgeschlossenen 4,5-Zimmer-Büro-/Praxiseinheit mit rd. 113 m² Nutzfläche im Erdgeschoss; bestehend aus einem Verteilerflur und vier Büro-/Praxisräumen. Ein zugehöriges WC ist vom Treppenhaus aus zugänglich. Lt. Teilungserklärung sind Sondernutzungsrechte an den PKW-Stellplätzen, im ATP mit ST 4 und ST 5 bezeichnet, zugeordnet. Baujahr vermtl. 1877 An-, Auf- und Umbauten vermutl. in den 1950er und 1980er Jahren letzte Teilmodernisierungen Büro/Praxis vermutl. 1980er, 1990er und 2010er Jahre. Aufteilung nach WEG im Jahr 1983 mit Änderung im Jahr 2003 Büro/Praxis ist als Physiopraxis vermietet denkmalschutzrechtliches Ensembleschutzvereich "Ensemble Bahnhofsvorstadt" - Maßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes (Fassade, Dach, Fenster, Zäune, usw.) bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 3 DSchG Grundstücksmerkmal: Eintragung im Altlastenkataster als Verdachtsfläche; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Die Wohnungseigentumseinheit Nr. 5 besteht aus einer abgeschlossenen 2-Zimmer-Wohnung mit rd. 67 m² Wohnfläche im 2. Obergeschoss; bestehend aus einem Flur, einer Abstellkammer, einem Badezimmer, einer Küche, einem Wohnzimmer und einem Schlafzimmer. Lt. Teilungserklärung ist kein Kellerraum zugeordnet. Baujahr vermtl. 1877 An-, Auf- und Umbauten vermutl. in den 1950er und 1980er Jahren letzte Teilmodernisierungen vermutl. 2000er Jahre Aufteilung nach WEG im Jahr 1983 mit Änderung im Jahr 2003 Wohnung ist vermietet denkmalschutzrechtliches Ensembleschutzvereich "Ensemble Bahnhofsvorstadt" - Maßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes (Fassade, Dach, Fenster, Zäune, usw.) bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 3 DSchG Grundstücksmerkmal: Eintragung im Altlastenkataster als Verdachtsfläche; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Die Wohnungseigentumseinheit Nr. 6 besteht aus einer abgeschlossenen 2-Zimmer-Wohnung mit rd. 50 m² Wohnfläche im 2. Obergeschoss; bestehend aus einem Flur, einem Badezimmer, einer Küche, einem Wohn-/Esszimmer und einem Schlafzimmer. Lt. Teilungserklärung ist ein Kellerraum, im APT mit Nr. 6 bezeichnet, zugeordnet. Baujahr vermtl. 1877 An-, Auf- und Umbauten vermutl. in den 1950er und 1980er Jahren letzte Teilmodernisierungen vermutl. in den 2000er Jahren Aufteilung nach WEG im Jahr 1983 mit Änderung im Jahr 2003 Wohnung ist vermietet Die Wohnung konnte nur dem äußeren Eindruck nach und nicht von innen besichtigt werden. denkmalschutzrechtliches Ensembleschutzbereich "Ensemble Bahnhofsvorstadt" - Maßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes (Fassade, Dach, Fenster, Zäune, usw.) bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 3 DSchG Grundstücksmerkmal: Eintragung im Altlastenkataster als Verdachtsfläche; Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Die Wohnungseigentumseinheit Nr. 7 besteht aus einer abgeschlossenen 2-Zimmer-Wohnung mit rd. 58 m² Wohnfläche im 3. Obergeschoss; bestehend aus einem Flur, einer Abstellkammer, einem Badezimmer, einer Küche, einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer und einer Balkonfläche an der Südostfassade. Lt. Teilungserklärung ist ein Kellerraum, im APT mit Nr. 7 bezeichnet, zugeordnet. Baujahr vermtl. 1877 An-, Auf- und Umbauten vermutl. in den 1950er und 1980er Jahren letzte Teilmodernisierungen vermutl. 1980er Jahre, kleinere Renovierungen um 2023 Aufteilung nach WEG im Jahr 1983 mit Änderung im Jahr 2003 Wohnung ist vermietet denkmalschutzrechtliches Ensembleschutzvereich "Ensemble Bahnhofsvorstadt" - Maßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes (Fassade, Dach, Fenster, Zäune, usw.) bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 3 DSchG Grundstücksmerkmal: Eintragung im Altlastenkataster als Verdachtsfläche; Lfd. Nr. 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Die Wohnungseingentumseinheit Nr. 8 besteht aus einer abgeschlossenen 2-Zimmer-Wohnung mit rd. 48 m² Wohnfläche im 3. Obergeschoss; bestehend aus einem Flur, einem Badezimmer, einer Küche, einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer und einer Balkonfläche an der Südostseite. Lt. Teilungserklärung ist ein Kellerraum, im APT mit Nr. 8 bezeichnet, zugeordnet. Baujahr vermtl. 1877 An-, Auf- und Umbauten vermtl. in den 1950er und 1980er Jahren letzte Teilmodernisierungen vermtl. 1990er und 2010er Jahre Aufteilung nach WEG im Jahr 1983 mit Änderung im Jahr 2003 Wohnung ist vermietet denkmalschutzrechtliches Ensembleschutzbereich "Ensemble Bahnhofsvorstadt" - Maßnahmen an der Außenhülle des Gebäudes (Fassade, Dach, Fenster, Zäune, usw.) bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 3 DSchG Instandhaltungsmaßnahmen partiell, nach Notwendigkeit durchgeführt, es bestehen teilweise Baumängel und Bauschäden sowie ein Bedarf an Instandsetzungsarbeiten Grundstücksmerkmal: Eintragung im Altlastenkataster als Verdachtsfläche;