• Zuletzt aktualisiert: 19.03.2026

Aktenzeichen: 2 K 4-25‍

Eigentumswohnung, Eigentumswohnung (3-4 Zimmer)
Letzte Aktualisierung: 16.03.2026 00:03

Termin

Freitag, 22. Mai 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Bürgermeister-Heußlein-Straße 4, 97900 Külsheim

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Tauberbischofsheim, Schmiederstraße 22, 97941 Tauberbischofsheim

Verkehrswert

90.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Külsheim Blatt 4130

450 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Külsheim, Flurstück 8545
Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche
Bürgermeister-Heußlein-Straße 1, 2, 3, 4
Größe: 3.758 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 9 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung gelegen im 1. Obergeschoss Haus 4, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Bad/WC, Flur und Balkon, einem Kellerraum im Untergeschoss Haus 4 und einem Abstellraum im Dachgeschoss Haus 4).

Die Garage G 12 ist als Sondernutzungsrecht der Eigentumswohnung zugeordnet.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Angaben ohne Gewähr):
Wohnfläche ca. 84 m², bei der Wohnflächenberechnung wurde die Hälfte der Freisitzflächen angerechnet.

Verkehrswert: 90.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden auf folgendes Bankkonto:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
BW-Bank/LBBW
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Zwingender Verwendungszweck, damit eine Zuordnung erfolgen kann: Kassenzeichen 2641547022107, Az. 2 K 4/25, AG TBB, ... (Name des Einzahlers)

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Ein Ausweis ist mitzubringen.

Das Gericht vermittelt bzw. führt keine Besichtigungstermine durch. Besichtigungen des Objekts können nur nach Absprache mit dem Eigentümer auf freiwilliger Basis stattfinden.

Gläubiger:
Wolz Hausverwaltung Katharina und Stefan Wolz GbR

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