• Zuletzt aktualisiert: 17.09.2025

Aktenzeichen: 1 K 48-23‍

Eigentumswohnung, Eigentumswohnung (1-2 Zimmer)
Letzte Aktualisierung: 08.09.2025 00:09

Termin

Dienstag, 28. Oktober 2025, 08:45 Uhr

Objekt und Lage

Rathausgasse 1, 74889 Sinsheim OT Reihen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg

Verkehrswert

149.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Reihen Blatt 34524

Gemarkung (Sinsheim)-Reihen, Flurstück 133
Gebäude- und Freifläche, Rathausgasse 1
Größe: 99 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus mit drei nicht in sich abgeschlossenen Einheiten (Durchgangszimmer). Baujahr ca. 1930, unfachmännische Modernisierung 2013. Gesamtwohnfläche ca. 130,20 m². Heizung: Strom, Einzelöfen. Warmwasser über Elektroboiler bzw. Durchlauferhitzer.
Hinweis Gutachter: Die gesamte Elektrik ist zwingend auf Funktionssicherheit zu prüfen.
OG vermietet sonst leerstehend. Mehrere Baumängel und Bauschäden, u.a. Feuchtigkeit.
Wegen Hochwasserrisiko siehe GA Seite 16. Objekt unter Zwangsverwaltung.

Verkehrswert: 149.000,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.


Der Versteigerungsvermerk ist am 15.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7008 706, Az. 1 K 48/23, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.

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