• Zuletzt aktualisiert: 02.08.2025

Aktenzeichen: (1) 4 K 116-22‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 28.07.2025 00:07

Termin

Dienstag, 02. September 2025, 11:45 Uhr

Objekt und Lage

Am Zuckerbaum 27, 74925 Epfenbach

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg

Verkehrswert

475.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Epfenbach Blatt 1687

lfd. Nr. 1
Gemarkung Epfenbach, Flurstück 15579
Gebäude- und Freifläche, Am Zuckerbaum 27
Größe: 2.375 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2013, Wohnfläche rd. 174 m², 2 Pkw-Stellplätze, eigengenutzt.

Hinweis:
Das Wohnhaus befindet sich auf einem Grundstück im Gewerbegebiet.
Es wurde für den Betriebsinhaber des benachbarten Betriebs auf Flurstück 15580 erbaut mit Befreiung und Ausnahmeregelung nach § 8 Abs. 3 BauNVO.
Des Weiteren wurden gegenseitig (Flurstücke 15579 und 15580) baurechtliche Verpflichtungen in Form von Vereinigungsbaulasten übernommen.
Laut Baurechtsbehörde muss der Erwerber auf dem Grundstück Flurstück 15579 einen Gewerbebetrieb errichten und die Wohnung muss dem Gewerbebetrieb untergeordnet sein (Gutachten Seite 8 - Anmerkung zu Baulasten).

Verkehrswert: 475.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 08.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 25 4091 7005 998, Az. (1) 4 K 116/22, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.

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