• Zuletzt aktualisiert: 11.05.2025

Aktenzeichen: 2 K 32-23‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 07.05.2025 00:05

Termin

Mittwoch, 25. Juni 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Schlierbacher Straße 8, 73095 Albershausen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen

Verkehrswert

420.000,00 EUR

Beschreibung

Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Albershausen, Heft-Nr. 3494

BV Nr. 1
Flst. 91, Schlierbacher Straße 8, -: 04 a 64 m²
Gebäude- und Freifläche

(Einfamilienwohnhaus mit angrenzendem [teilweise integrierten] ehemaligen landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäude, Wohn-/Nutzfläche ca. 320 m², Baujahr ca. 1900, mehrfache Umbauten und Erweiterungen, teilweise erneuert und modernisiert.)

Angaben in () ohne Gewähr

soll zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.

Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 420.000,00 €.

Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.


Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.

Barzahlung ist ausgeschlossen.

Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2549037001270, Az. 2 K 32/23, AG Göppingen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.

Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.

(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)

Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.

Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.

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Alle Angaben ohne Gewähr
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