• Zuletzt aktualisiert: 18.10.2024

Aktenzeichen: 0017 K K 0003/2023‍

Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 16.08.2024 07:08

Termin

Freitag, 15. November 2024, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus: Rheinstraße 1, 67574 Osthofen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms

Verkehrswert

590.000,00 EUR

Grundbuch

Osthofen 3972

Beschreibung

Amtsgericht Worms Vollstreckung Immobiliar Az.: 17 K 3/23 Worms, 15.08.2024 Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Freitag, 15.11.2024 10:00 Uhr 116, Sitzungssaal Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms öffentlich versteigert werden: | Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Osthofen Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Osthofen Flur 10 Flurstück 30 Gebäude- und Freifläche Mischnutzung, Rheinstraße 1 622 3972 | Verkehrswert: 590.000,00 Euro Laut dem zugrundeliegenden Sachverständigengutachten ist das Grundstück mit einem Mehrfamilienwohnhaus (Altbau) und einem Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung mit integrierter Garage (Neubau) bebaut (Wohnfläche für beide Häuser gesamt ca. 463 qm). Weitere Informationen unter http://Immobilienpool.de. Der Versteigerungsvermerk ist am 18.01.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

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