Aktenzeichen: 0002 K 0007/2024
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Letzte Aktualisierung: 08.07.2024 10:07
Termin
Mittwoch, 06. November 2024, 10:00 Uhr
Objekt und Lage
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück: Am Ziegelberg 47, 67822 Finkenbach-Gersweiler
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters
Ort der Versteigerung
Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungsaal 1
Verkehrswert
Verkehrswert: 3.013,40 Euro
Grundbuch
Finkenbach-Gersweiler Blatt 290
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Schiersfeld Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 24, Finkenbach-Gersweiler 3343 Landwirtschaftsfläche Am Ziegelberg 2.318 290 | Es handelt sich gem. Flächennutzungsplan um eine Landwirtschaftsfläche, die im Randbereich auf Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen liegt. Beschlagnahme: 03.04.2024 Verkehrswert: 3.013,40 Euro Der Versteigerungsvermerk ist am 08.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
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