• Zuletzt aktualisiert: 19.10.2024

Aktenzeichen: 0001 K 0038/2023‍

Doppelhaushälfte
Letzte Aktualisierung: 23.07.2024 08:07

Termin

Mittwoch, 06. November 2024, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Doppelhaushälfte: Bergstraße 3, 67806 Rockenhausen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Sitzungssaal 1, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen

Verkehrswert

Verkehrswert: 171.000,00 Euro

Grundbuch

Rockenhausen Blatt 4145

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Rockenhausen Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Rockenhausen 309/1 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 3 310 4145 BV 3 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Doppelhaushälfte als Dreiparteienwohnhaus -teilunterkellert, zweigeschossig, Dachgeschoss ausgebaut; 3 Wohnungen-; Verkehrswert: 171.000,00 Euro Der Versteigerungsvermerk ist am 05.12.2023 in das Grundbuch eingetragen worden. Die erste Beschlagnahme Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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