• Zuletzt aktualisiert: 17.06.2026

Aktenzeichen: 42 K 26-25‍

Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 15.06.2026 00:06

Termin

Freitag, 25. September 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

01990 Großkmehlen OT Kleinkmehlen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg

Verkehrswert

siehe Beschreibung

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Großkmehlen Blatt 20013
  • lfd. Nr. 1
    Gemarkung Kleinkmehlen, Flur 1, Flurstück 403
    Landwirtschaftsfläche, Wasserfläche, Die Hutung
    Größe: 8.140 m²

    Lage: nördlich der Elsterwerdaer Straße (L 59), 01990 Großkmehlen/Kleinkmehlen (die Hutung)

    Beschreibung: Ackerland.

    Verkehrswert: 5.210,00 €

  • lfd. Nr. 2
    Gemarkung Kleinkmehlen, Flur 1
    Flurstück 946, Landwirtschaftsfläche, Die langen Wiesen, Größe: 2.352 m²
    Flurstück 945, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Wasserfläche, Die langen Wiesen, Größe: 2.188 m²

    Lage: nördlich der Elsterwerdaer Straße (L 59), 01990 Großkmehlen/Kleinkmehlen (Die langen Wiesen)

    Beschreibung: Ackerland, Grünland.

    Verkehrswert: 2.780,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
RAin Schubert, Senftenberg

Hinweis: Das Gutachten umfasst die Az. 42 K 23/25 bis 42 K 27/25.

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