• Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025

Aktenzeichen: 0042 K 0006/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 29.09.2025 11:09

Termin

Mittwoch, 17. Dezember 2025, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Wiesenweg 3, 01945 Hohenbocka

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Senftenberg, Saal E 01

Verkehrswert

31.000,00

Grundbuch

Hohenbocka Blatt 388

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hohenbocka Blatt 388
  • lfd. Nr. 1
    Gemarkung Hohenbocka, Flur 2, Flurstück 169
    Ackerland
    Größe: 1.122 m²

    Lage: Wiesenweg 3, 01945 Hohenbocka

    Beschreibung:
    Grünlandfläche im Außenbereich; Zugang über Flurstück 170.

    Verkehrswert: 800,00 €

  • lfd. Nr. 2
    Gemarkung Hohenbocka, Flur 2, Flurstück 170
    Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
    Wiesenweg 3
    Größe: 1.064 m²

    Lage: Wiesenweg 3, 01945 Hohenbocka

    Beschreibung:
    Wohnhaus mit Anbau und Nebengebäude, Baujahr ca. 1926, sanierungsbedürftig, leerstehend.

    Verkehrswert: 30.200,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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