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  • Zuletzt aktualisiert: 12.04.2025

Aktenzeichen: 0002 K 0088/2024‍

Grundstück
Letzte Aktualisierung: 02.04.2025 11:04

Termin

Mittwoch, 11. Juni 2025, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Zum Weinberg, 14552 Langerwisch

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215

Verkehrswert

67.500,-

Grundbuch

Langerwisch Blatt 1333

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Langerwisch Blatt 1333

Gemarkung Langerwisch, Flur 3, Flurstück 85/2
Landwirtschaftsfläche, Zum Weinberg
Größe: 2.702 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das ungenutzte Grundstück wurde früher als Erholungsgrundstück genutzt, das mit Gartenlauben bebaut war, die inzwischen - mit einer Ausnahme - nicht mehr vorhanden sind. Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegende Grundstück ist weitgehend verwildert, seitlich mit Maschendrahtzaun eingefriedet. Die vorhandenen Gebäudereste müssten beräumt werden. Seit dem 19.12.2008 stellt der Flächennutzungsplan die Fläche als Landwirtschaftsfläche dar.

Verkehrswert: 67.500,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Informationen zum Gläubiger

Antragstellerin: Frau Sabine Steinheider

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