• Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0166/2024‍

Einfamilienhaus, Grundstück
Letzte Aktualisierung: 16.09.2025 16:09

Termin

Donnerstag, 08. Januar 2026, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Ponitzer Straße 5, 19339 Plattenburg, Ponitz

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

lfd. Nr. 1 - 8.000,00 Euro lfd. Nr. 2 - 46.000,00 Euro

Grundbuch

Ponitz Blatt 437

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Ponitz Blatt 437 BV 1

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Ponitz, Flur 2, Flurstück 16
    Landwirtschaftsfläche, Ortsteil Ponitz
    Größe: 2.835 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Grundstück (Grünfläche) in 19339 Plattenburg OT Ponitz, Ponitzer Straße.

    Verkehrswert: 8.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Ponitz Blatt 437 BV 2

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Ponitz, Flur 2, Flurstück 17
    Gebäude- und Freifläche, Ortsteil Ponitz
    Größe: 2.839 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Mit einem Siedlungshaus mit Wohn- und Stallteil nebst Nebengebäuden bebautes Grundstück in 19339 Plattenburg OT Ponitz, Ponitzer Straße 5.

    Verkehrswert: 46.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.12.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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