Aktenzeichen: 0007 K 0159/2021
Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 13.03.2025 15:03
Termin
Dienstag, 01. Juli 2025, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Lindenstraße 45, 16727 Oberkrämer, Marwitz
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
lfd. Nr. 1 - 271.500,00 Euro lfd. Nr. 2 - 271.500,00 Euro
Grundbuch
Marwitz Blatt 335
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.11.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Marwitz Blatt 335 BV Nr. 3 - 1/2 Anteil I/5a an dem Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Marwitz, Flur 5
Flurstück 276, Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 45, Größe: 587 m²
Flurstück 464, Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 45, Größe: 11 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Marwitz, Lindenstraße 45, bebaut mit einem Zweifamilienhaus und Nebengebäuden.
Verkehrswert: 271.500,00 € - Eingetragen im Grundbuch von Marwitz Blatt 335 BV Nr. 3 - 1/2 Anteil I/5b an dem Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Marwitz, Flur 5
Flurstück 276, Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 45, Größe: 587 m²
Flurstück 464, Gebäude- und Freifläche, Lindenstraße 45, Größe: 11 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Marwitz, Lindenstraße 45, bebaut mit einem Zweifamilienhaus und Nebengebäuden.
Verkehrswert: 271.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.11.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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