• Zuletzt aktualisiert: 02.07.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0154/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 30.06.2026 09:06

Termin

Mittwoch, 23. September 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Schönhagener Dorfstraße 17, 16866 Gumtow, Schönhagen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

214.000,00 Euro

Grundbuch

Schönhagen (G)

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schönhagen (G) Blatt 293 BV Nr. 1

Gemarkung Schönhagen (G), Flur 6, Flurstück 21
Wohnbaufläche, Erholungsfläche, Schönhagener Dorfstraße 17
Größe: 4.110 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem denkmalgeschützten Wohnhaus (Baujahr vor 1914) sowie Nebengebäuden in 16866 Gumtow GT Schönhagen, Schönhagener Dorfstraße 17.

Verkehrswert: 214.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 08.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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