• Zuletzt aktualisiert: 22.01.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0145/2024‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 09.10.2025 07:10

Termin

Dienstag, 27. Januar 2026, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Wulfersdorfer Straße 2, 16909 Wittstock, Tetschendorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

110.000,00 Euro

Grundbuch

Niemerlang Blatt 290

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Niemerlang Blatt 290 BV 1

lfd. Nr. 1
Gemarkung Niemerlang, Flur 5, Flurstück 354
Verkehrsfläche
Wulfersdorfer Straße (GT Tetsch)
Größe: 77 m²

Gemarkung Niemerlang, Flur 5, Flurstück 355
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Wulfersdorfer Straße (GT Tetsch) 2
Größe: 2.765 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16909 Wittstock OT Tetschendorf, Wulfersdorfer Straße 2, bebaut mit einer Doppelhaushälfte nebst Anbau und kleinem Stall.

Gesamtverkehrswert: 110.000,00 €
Verkehrswert ideeller Miteigentumsanteil 1: 55.000,00 €
Verkehrswert ideeller Miteigentumsanteil 2: 55.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 10.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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