• Zuletzt aktualisiert: 12.03.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0126/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 09.03.2026 10:03

Termin

Donnerstag, 25. Juni 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Henkinshainer Weg 22b, 17268 Templin

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

304.000,00 Euro

Grundbuch

Petznick Blatt 571

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Petznick Blatt 571 BV Nr. 3

Gemarkung Petznick, Flur 2, Flurstück 414
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Henkinshainer Weg 22 b
Größe: 2.025 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in 17268 Templin OT Petznick, Henkinshainer Weg 22b.

Verkehrswert: 304.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 26.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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