Aktenzeichen: 0007 K 0119/2023
Einfamilienhaus, Kfz-Stellplatz/Tiefgarage
Letzte Aktualisierung: 12.02.2025 10:02
Termin
Dienstag, 20. Mai 2025, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Ziegeleiweg 2, 16727 Oberkrämer, Neu-Vehlefanz
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
317.000,00 Euro
Grundbuch
Neu-Vehlefanz Blatt 210
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neu-Vehlefanz Blatt 210 BV Nr. 2
Gemarkung Neu-Vehlefanz, Flur 3, Flurstück 81/1
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Ziegeleiweg 2
Größe: 973 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Neu-Vehlefanz, Ziegeleiweg 2, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1994, Wohnfläche ca. 116 m²) und Doppelgarage.
Verkehrswert: 317.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neu-Vehlefanz Blatt 210 BV Nr. 2
Gemarkung Neu-Vehlefanz, Flur 3, Flurstück 81/1
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Ziegeleiweg 2
Größe: 973 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Neu-Vehlefanz, Ziegeleiweg 2, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1994, Wohnfläche ca. 116 m²) und Doppelgarage.
Verkehrswert: 317.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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