• Zuletzt aktualisiert: 20.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0108/2024‍

Einfamilienhaus, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 13.03.2025 15:03

Termin

Donnerstag, 26. Juni 2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Ringweg 4, 16559 Liebenwalde, Freienhagen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

154.000,00 Euro

Grundbuch

Freienhagen Blatt 1022

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Freienhagen Blatt 1022 BV Nr. 1

Gemarkung Freienhagen, Flur 1, Flurstück 196/12
Gebäude- und Freifläche, Ringweg 4
Größe: 806 m²

2 zu 1
Grunddienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht) an den Grundstücken
Freienhagen Blatt 1009, Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 5 und 6,
dort eingetragen in Abt. II Nr. 5.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Einfamilienhaus (ausgebautes Dachgeschoss, Verandaanbau, vollunterkellert) und Nebengebäude bebautes Grundstück in 16559 Liebenwalde OT Freienhagen, Ringweg 4.

Verkehrswert: 154.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 18.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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