• Zuletzt aktualisiert: 19.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0106/2023‍

Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 05.02.2025 14:02

Termin

Donnerstag, 22. Mai 2025, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Steinhöfler Straße 27, 16278 Angermünde, Steinhöfel

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

84.000,00 EUR

Grundbuch

Steinhöfel Blatt 329

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Steinhöfel Blatt 329 BV Nr. 1

Gemarkung Steinhöfel, Flur 2, Flurstück 104
Gebäude- und Freifläche, Steinhöfler Straße 27
Größe: 4.252 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Mehrfamilienhaus (4 Wohneinheiten) bebautes Grundstück in der Steinhöfler Straße 27 in 16278 Angermünde OT Steinhöfel.

Verkehrswert: 84.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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