Aktenzeichen: 0007 K 0099/2024
Grundstück, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 19.05.2025 14:05
Termin
Donnerstag, 21. August 2025, 10:00 Uhr
Objekt und Lage
An der Chaussee 1a, 17326 Brüssow
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
43.050,00 Euro
Grundbuch
Wollschow Blatt 554
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wollschow Blatt 554 BV 1 - 1/2 Anteil I/2.1 an
Gemarkung Menkin, Flur 2, Flurstück 286
Gebäude- und Freifläche, Menkin, An der Chaussee 1
Größe: 1.887 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück in 17326 Brüssow, An der Chaussee 1a, bebaut mit einem wahrscheinlich zu Wohnzwecken umgebauten, ehemaligen LPG-Verwaltungsgebäude (Umbau noch im Anfangsstadium).
Verkehrswert: 43.050,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wollschow Blatt 554 BV 1 - 1/2 Anteil I/2.1 an
Gemarkung Menkin, Flur 2, Flurstück 286
Gebäude- und Freifläche, Menkin, An der Chaussee 1
Größe: 1.887 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück in 17326 Brüssow, An der Chaussee 1a, bebaut mit einem wahrscheinlich zu Wohnzwecken umgebauten, ehemaligen LPG-Verwaltungsgebäude (Umbau noch im Anfangsstadium).
Verkehrswert: 43.050,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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