• Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0082/2025‍

Einfamilienhaus, Grundstück
Letzte Aktualisierung: 10.09.2026 09:09

Termin

Dienstag, 17. November 2026, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Straße des Friedens 28, 19357 Karstädt

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

siehe amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Karstädt Blatt 199

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Karstädt Blatt 199 BV 3

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Karstädt, Flur 5, Flurstück 36
    Gebäude- und Freifläche, Straße des Friedens 28
    Größe: 826 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Grundstück in 19357 Karstädt, Straße des Friedens 28, bebaut mit einem Einfamilienhaus (als Doppelhaushälfte, Baujahr um 1940) und Nebengelass.

    Verkehrswert: 148.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Karstädt Blatt 199 BV 4

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Karstädt, Flur 5, Flurstück 37/3
    Gebäude- und Freifläche, Straße des Friedens
    Größe: 2.053 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Unbebautes Grundstück in 19357 Karstädt, Straße des Friedens 28.

    Verkehrswert: 38.500,00 €
Gesamtverkehrswert: 186.500,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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