Aktenzeichen: 0007 K 0079/2025
Einfamilienhaus, Kfz-Stellplatz/Tiefgarage
Letzte Aktualisierung: 24.02.2026 07:02
Termin
Mittwoch, 13. Mai 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
An den Koppeln 12, 16727 Oberkrämer, Vehlefanz
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
300.000,00 Euro
Grundbuch
Vehlefanz Blatt 1353
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Vehlefanz Blatt 1353 BV Nr. 2
Gemarkung Vehlefanz, Flur 4, Flurstück 504
Gebäude- und Freifläche, An den Koppeln 12
Größe: 450 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2003, Wohnfläche 77,01 m² - Dachgeschoss ohne Ausbau) und einer Garage (Baujahr 2003) in 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, An den Koppeln 12.
Verkehrswert: 300.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Vehlefanz Blatt 1353 BV Nr. 2
Gemarkung Vehlefanz, Flur 4, Flurstück 504
Gebäude- und Freifläche, An den Koppeln 12
Größe: 450 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 2003, Wohnfläche 77,01 m² - Dachgeschoss ohne Ausbau) und einer Garage (Baujahr 2003) in 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, An den Koppeln 12.
Verkehrswert: 300.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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