• Zuletzt aktualisiert: 19.06.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0079/2024‍

Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 13.06.2025 14:06

Termin

Mittwoch, 10. September 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

16909 Wittstock/Dosse

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

328.200,00 Euro

Grundbuch

Wittstock Blatt 2762

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wittstock Blatt 2762 BV 4

Gemarkung Wittstock
Flur 15, Flurstück 104, Waldfläche, Am Weg nach Liebenthal, Größe: 9.688 m²
Flur 17, Flurstück 18, Landwirtschaftsfläche, An der Glinze, Größe: 10.748 m²
Flur 17, Flurstück 323, Landwirtschaftsfläche, Am Stadtberg, Größe: 47.842 m²
Flur 17, Flurstück 3/3, Landwirtschaftsfläche, An der Autobahn, Größe: 731 m²
Flur 17, Flurstück 3/4, Landwirtschaftsfläche, An der Autobahn, Größe: 8.317 m²
Flur 15, Flurstück 195, Landwirtschaftsfläche, Südlich der Bahnlinie Wittenberge - Wittstock, Größe: 12.820 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Flächen der Land- und Forstwirtschaft in der Gemarkung Wittstock/Dosse, Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Verkehrswert: 328.200,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 31.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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