• Zuletzt aktualisiert: 26.02.2026

Aktenzeichen: 0007 K 0078/2025‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 19.02.2026 10:02

Termin

Donnerstag, 18. Juni 2026, 14:00 Uhr

Objekt und Lage

Neuer Weg 7, 16945 Halenbeck-Rohlsdorf, Brügge

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

127.000,00 Euro

Grundbuch

Brügge Blatt 169

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Brügge Blatt 169 BV 2

Gemarkung Brügge, Flur 102, Flurstück 81
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Neuer Weg 7
Größe: 1.718 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ein mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden bebautes Grundstück in 16945 Halenbeck-Rohlsdorf OT Brügge, Neuer Weg 7.

Verkehrswert: 127.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 27.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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