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  • Zuletzt aktualisiert: 12.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0072/2024‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 03.03.2025 11:03

Termin

Dienstag, 20. Mai 2025, 13:00 Uhr

Objekt und Lage

Kettinstraße 19, 16866 Kyritz

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

200.000,00 Euro

Grundbuch

Kyritz Blatt 2101

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2101 BV Nr. 1

Gemarkung Kyritz, Flur 2, Flurstück 72
Gebäude- und Freifläche, Kettin-Straße Nr. 8
Größe: 1.250 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16866 Kyritz, Kettinstraße 19, bebaut mit einer Doppelhaushälfte nebst Anbauten (Wohnfläche ca. 92 m², Baujahr ca. 1926, Anbau 1974) und Nebengelass.

Verkehrswert: 200.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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