Aktenzeichen: 0007 K 0072/2024
Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 03.03.2025 11:03
Termin
Dienstag, 20. Mai 2025, 13:00 Uhr
Objekt und Lage
Kettinstraße 19, 16866 Kyritz
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
200.000,00 Euro
Grundbuch
Kyritz Blatt 2101
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2101 BV Nr. 1
Gemarkung Kyritz, Flur 2, Flurstück 72
Gebäude- und Freifläche, Kettin-Straße Nr. 8
Größe: 1.250 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16866 Kyritz, Kettinstraße 19, bebaut mit einer Doppelhaushälfte nebst Anbauten (Wohnfläche ca. 92 m², Baujahr ca. 1926, Anbau 1974) und Nebengelass.
Verkehrswert: 200.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kyritz Blatt 2101 BV Nr. 1
Gemarkung Kyritz, Flur 2, Flurstück 72
Gebäude- und Freifläche, Kettin-Straße Nr. 8
Größe: 1.250 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16866 Kyritz, Kettinstraße 19, bebaut mit einer Doppelhaushälfte nebst Anbauten (Wohnfläche ca. 92 m², Baujahr ca. 1926, Anbau 1974) und Nebengelass.
Verkehrswert: 200.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.05.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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