• Zuletzt aktualisiert: 19.04.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0065/2023‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 31.01.2025 15:01

Termin

Dienstag, 06. Mai 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Märkische Straße 29, 16303 Schwedt/Oder

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

Verkehrswert

300.000,00 Euro

Grundbuch

Schwedt Blatt 2741

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schwedt Blatt 2741 BV Nr. 2

Gemarkung Schwedt, Flur 5, Flurstück 3/76
Gebäude- und Freifläche, Märksiche Straße 29
Größe: 707 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16303 Schwedt/Oder, Märkische Straße 29, bebaut mit einer vollunterkellerten Doppelhaushälfte (Baujahr 1992), die physisch nicht vollständig von der anderen Doppelhaushälfte getrennt ist, sowie einer Garage.

Verkehrswert: 300.000,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.


Der Versteigerungsvermerk ist am 08.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Hinweis

Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen

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