Aktenzeichen: 0007 K 0055/2025
Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 23.03.2026 06:03
Termin
Dienstag, 16. Juni 2026, 09:00 Uhr
Objekt und Lage
Neulöwenberger Straße 54, 16775 Löwenberg, Neulöwenberg
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
Verkehrswert: 352.500,00 Euro davon entfällt auf Zubehör: 2.500,00 Euro (Einbauküche)
Grundbuch
Neulöwenberg Blatt 325
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neulöwenberg Blatt 325 BV 1
Gemarkung Neulöwenberg, Flur 5, Flurstück 36/8
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Dorfstraße 30 D
Größe: 984 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16775 Löwenberg OT Neulöwenberg, Neulöwenberger Straße 54, bebaut mit einem freistehenden, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr 2001, Wohnfläche ca. 131 m²) sowie Nebengelass (Carport, Partyraum u.a.).
Verkehrswert: 352.500,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 2.500,00 € (Einbauküche).
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neulöwenberg Blatt 325 BV 1
Gemarkung Neulöwenberg, Flur 5, Flurstück 36/8
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Dorfstraße 30 D
Größe: 984 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16775 Löwenberg OT Neulöwenberg, Neulöwenberger Straße 54, bebaut mit einem freistehenden, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr 2001, Wohnfläche ca. 131 m²) sowie Nebengelass (Carport, Partyraum u.a.).
Verkehrswert: 352.500,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 2.500,00 € (Einbauküche).
Der Versteigerungsvermerk ist am 06.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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