• Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025

Aktenzeichen: 0007 K 0044/2023‍

Einfamilienhaus, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 17.09.2025 09:09

Termin

Freitag, 21. November 2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Grünower Straße 9, 16303 Schwedt/Oder, Passow

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 317

Verkehrswert

siehe amtliche Bekanntmachung

Grundbuch

Passow Blatt 786

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Passow Blatt 786 BV Nr. 1

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Passow, Flur 6, Flurstück 6/4
    Gebäude- und Freifläche, Grünower Straße 9
    Größe: 500 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1950) in 16303 Schwedt OT Passow, Grünower Straße 9.

    Verkehrswert: 65.000,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Passow Blatt 786 BV Nr. 2

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Passow, Flur 6, Flurstück 6/5
    Landwirtschaftsfläche, Grünower Straße
    Größe: 829 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Bebaut mit Nebengebäuden (Lagergebäude, Waschhaus, Einzelgarage) in 16303 Schwedt OT Passow, Grünower Straße 9.

    Verkehrswert: 15.000,00 €
Der Gesamtverkehrswert der wirtschaftlichen Einheit beträgt 72.000,00 €.

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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