Aktenzeichen: 0007 K 0006/2024
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 13.05.2025 13:05
Termin
Donnerstag, 17. Juli 2025, 10:00 Uhr
Objekt und Lage
Kreuzkruger Straße 18, 17268 Templin, Herzfelde
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Verkehrswert
siehe amtliche Bekanntmachung
Grundbuch
Herzfelde Blatt 310
Beschreibung
Bitte beachten Sie, daß der Versteigerungstermin am 03.07.2025 aufgehoben wurde.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Herzfelde Blatt 310 BV Nr. 1 - 1/2 Anteil an Abt. I Nr. 2a an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Herzfelde, Flur 3, Flurstück 169
Gebäude- und Freifläche, Kreuzkruger Straße 18
Größe: 3.369 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus bäuerlichen Ursprungs (Art Großbauernhaus, Baujahr ca. um 1900) in 17268 Templin OT Herzfelde, Kreuzkruger Straße 18.
Verkehrswert: 43.000,00 € - Eingetragen im Grundbuch von Herzfelde Blatt 310 BV Nr. 1 - 1/2 Anteil an Abt. I Nr. 2.b.1 + 2.b.2 an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Herzfelde, Flur 3, Flurstück 169
Gebäude- und Freifläche, Kreuzkruger Straße 18
Größe: 3.369 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus bäuerlichen Ursprungs (Art Großbauernhaus, Baujahr ca. um 1900) in 17268 Templin OT Herzfelde, Kreuzkruger Straße 18.
Verkehrswert: 43.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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