Aktenzeichen: 0052 K 0019/2025
Gewerbeobjekt, Grundstück
Letzte Aktualisierung: 21.10.2026 11:10
Termin
Montag, 18. Januar 2027, 10:00 Uhr
Objekt und Lage
Alte Bahnhofstraße 2, 03222 Ragow
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2/3, 15907 Lübben (Spreewald), Erdgeschoss, Saal II
Verkehrswert
50.700,00
Grundbuch
Ragow, Blatt 303
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ragow Blatt 303
Gemarkung Ragow, Flur 2, Flurstück 64/2
Gebäude- und Freifläche, Alte Bahnhofstraße 2
Größe: 10.697 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück - ehemalige Gärtnerei, bebaut mit einer Leichtbauhalle - ehemalige Kohlelagerhalle eingehaust mit einfacher Verblechung mit einer Größe vom 60,40 m x 24,60 m, welche derzeit nur zu gärtnerischen Zwecken genutzt werden kann (als Lagerhalle oder anderweitige Nutzung Genehmigung notwendig) - ehemaliges Heizhaus und Schornstein beziehen sich nicht auf das Grundstück. Hierbei handelt es sich um Gebäudeeigentum. Ebenfalls unterliegen die Überbauten vom Flurstück 415 und 448 nicht der Versteigerung.
Verkehrswert: 50.700,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Toberna, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ragow Blatt 303
Gemarkung Ragow, Flur 2, Flurstück 64/2
Gebäude- und Freifläche, Alte Bahnhofstraße 2
Größe: 10.697 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück - ehemalige Gärtnerei, bebaut mit einer Leichtbauhalle - ehemalige Kohlelagerhalle eingehaust mit einfacher Verblechung mit einer Größe vom 60,40 m x 24,60 m, welche derzeit nur zu gärtnerischen Zwecken genutzt werden kann (als Lagerhalle oder anderweitige Nutzung Genehmigung notwendig) - ehemaliges Heizhaus und Schornstein beziehen sich nicht auf das Grundstück. Hierbei handelt es sich um Gebäudeeigentum. Ebenfalls unterliegen die Überbauten vom Flurstück 415 und 448 nicht der Versteigerung.
Verkehrswert: 50.700,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Toberna, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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