Aktenzeichen: 0052 K 0013/2020
Grundstück, Land-/Forstwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 11.07.2025 17:07
Termin
Montag, 29. September 2025, 12:00 Uhr
Objekt und Lage
15907 Lübben (Spreewald), Hartmannsdorf
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2/3, 15907 Lübben (Spreewald), Erdgeschoss, Saal II
Verkehrswert
188.000,00
Grundbuch
Hartmannsdorf, Blatt 109
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hartmannsdorf Blatt 109
Gemarkung Hartmannsdorf, Flur 3
Flurstück 71, Größe: 3.830 m²
Flurstück 153, Größe: 7.683 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Gutachten vom 08.07.2021):
Unbebautes Grundstück, bestehend aus 2 Flurstücken in Lübben (Spreewald), Stadtteil Hartmannsdorf.
Flurstück 71 - Rohbauland, Flurstück 153 - Grünland.
Verkehrswert: 188.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.09.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Toberna, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hartmannsdorf Blatt 109
Gemarkung Hartmannsdorf, Flur 3
Flurstück 71, Größe: 3.830 m²
Flurstück 153, Größe: 7.683 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - Gutachten vom 08.07.2021):
Unbebautes Grundstück, bestehend aus 2 Flurstücken in Lübben (Spreewald), Stadtteil Hartmannsdorf.
Flurstück 71 - Rohbauland, Flurstück 153 - Grünland.
Verkehrswert: 188.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.09.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Toberna, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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