• Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025

Aktenzeichen: 0052 K 0012/2023‍

Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 01.08.2025 11:08

Termin

Montag, 29. September 2025, 08:30 Uhr

Objekt und Lage

Bergstraße 6, 15913 Märkische Heide, Groß Leuthen

Art der Versteigerung

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2/3, 15907 Lübben (Spreewald), Erdgeschoss, Saal II

Verkehrswert

156.600,00 Euro

Grundbuch

Grundbuch Groß Leuthen, Blatt 466

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Groß Leuthen Blatt 466
  • lfd. Nr. 1
    Gemarkung Groß Leuthen, Flur 1, Flurstück 3/5
    Gebäude- und Freifläche
    Größe: 519 m²

    Das Grundstück ist bebaut mit einer Doppelhaushälfte (Baujahr ca. 1955, Modernisierung 1998). Es besteht einseitige Grenzbebauung. Das Grundstück liegt im Innenbereich. Eine Einzelgarage sowie diverse Außenanlagen sind vorhanden.

    Verkehrswert: 156.600,00 €

  • lfd. Nr. 2
    Gemarkung Groß Leuthen, Flur 1, Flurstück 219/2
    Waldfläche, Bergstraße 7
    Größe: 337 m²

    Das Grundstück liegt im Außenbereich. Es handelt sich um eine an den hinteren Teil des bebauten Grundstücks angrenzende Waldfläche.

    Verkehrswert: 1.010,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Toberna, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

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