Aktenzeichen: 0052 K 0003/2024
Mehrfamilienhaus, Zweifamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 08.04.2025 12:04
Termin
Montag, 23. Juni 2025, 13:00 Uhr
Objekt und Lage
Am Damma 7b, 15907 Radensdorf
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Ort der Versteigerung
Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2/3, 15907 Lübben (Spreewald), Erdgeschoss, Saal II
Verkehrswert
522.000,00
Grundbuch
Radensdorf, Blatt 613
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll folgendes Grundstück öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Radensdorf Blatt 613
Gemarkung Radensdorf, Flur 5, Flurstück 597
Landwirtschaftsfläche, Am Damma
Größe: 1.394 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eingeschossiges Zweifamilienwohnhaus im Bungalowstil, ohne Unterkellerung, Am Damma 7b in Lübben (Spreewald) OT Radensdorf, Baujahr 2019, 2 Wohnungen à 102 m² Wohnfläche, laut Gutachten vermietet.
Verkehrswert: 522.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.03.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Radensdorf Blatt 613
Gemarkung Radensdorf, Flur 5, Flurstück 597
Landwirtschaftsfläche, Am Damma
Größe: 1.394 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eingeschossiges Zweifamilienwohnhaus im Bungalowstil, ohne Unterkellerung, Am Damma 7b in Lübben (Spreewald) OT Radensdorf, Baujahr 2019, 2 Wohnungen à 102 m² Wohnfläche, laut Gutachten vermietet.
Verkehrswert: 522.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.03.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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