• Zuletzt aktualisiert: 12.04.2025

Aktenzeichen: 0008 K 0002/2022‍

Einfamilienhaus, Land-/Forstwirtschaft, Sonstiges
Letzte Aktualisierung: 19.03.2025 10:03

Termin

Montag, 26. Mai 2025, 09:30 Uhr

Objekt und Lage

Stubenrauchstraße 54, 54a, 15732 Eichwalde

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Verkehrswert

709.000,00

Grundbuch

Eichwalde Blatt 3501

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Eichwalde

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Eichwalde

Flur 4 Flurstück 76/1

Gebäude- und Freifläche

Stubenrauchstraße 54

678

3501 BV Nr. 1

2

Eichwalde

Flur 4 Flurstück 76/2

Gebäude- und Freifläche

Stubenrauchstraße 54, 54 a

802

3501 BV Nr. 2

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen nur aufgrund einer Außenbesichtigung): Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15732 Eichwalde, Stubenrauchstraße 54.

Es ist bebaut mit einemeingeschossigen, unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, freistehend, Baujahr ca. 1913. Es befindet sich in einem augenscheinlich wirtschaftlich überalterten Zustand.

Verkehrswert:

460.000,00 Euro

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen nur aufgrund einer Außenbesichtigung): Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15732 Eichwalde, Stubenrauchstraße 54 a.

Es ist bebaut mit einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Stallgebäude mit Wohnung und Garage, freistehend, Baujahr ca. 1922. Es befindet sich in einem augenscheinlich wirtschaftlich überalterten Zustand.

Verkehrswert:

249.000,00 Euro

Der Gesamtverkehrswert beträgt 709.000,00 Euro.

Die nähere Beschreibung kann unter oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 18.01.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.

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