• Zuletzt aktualisiert: 04.08.2026

Aktenzeichen: 0008 K 0068/2025‍

Grundstück
Letzte Aktualisierung: 17.07.2026 15:07

Termin

Montag, 28. September 2026, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

Brunhildstraße 3, 15712 Königs Wusterhausen, Senzig

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Verkehrswert

108.000,00

Grundbuch

Senzig Blatt 1520

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Senzig

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Senzig

7, 280

Landwirtschaftsfläche, Brunhildstraße 3

68

1520 BV-Nr. 3

Senzig

7, 281

Gebäude- und Freifläche, Brunhildstraße 3

700

1520 BV-Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Innen- und Außenbesichtigung):

Das bereits seit 2020 nicht mehr bewirtschaftete Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen, die durch ein sich im Eigentum Dritter befindliches Grundstück (Flurstück 61) voneinander getrennt sind. Sie bilden daher keine in sich geschlossene Grundstücksfläche. Das Versteigerungsobjekt ist vernachlässigt und verwildert. Es handelt sich um Rohbauland.

Das Flurstück 281 ist von der Straße aus nur über das Fremdgrundstück (Flurstück 61) erreichbar. Auf ihm befinden sich eine eingeschossige, nicht unterkellerte Gartenhausruine mit Pultdach (Baujahr ca. 1930) und zwei Schuppen. Der Zustand der Bebauungen lässt eine weitere, wirtschaftlich nachhaltige Nutzung ohne durchzuführende umfassende Instandsetzungs-/ Modernisierungsmaßnahmen nicht zu.

Das straßenseitig gelegene Flurstück 280 ist mit geringem Baumbestand bewachsen.

Verkehrswert: 108.000,00 Euro

Weitere Informationen unter www.zvg.com

Der Versteigerungsvermerk ist am 02.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!

Vermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

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