Aktenzeichen: 0008 K 0037/2024
Termin
Objekt und Lage
Art der Versteigerung
Ort der Versteigerung
Verkehrswert
Grundbuch
Beschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil | Sondereigentums-Art | SE-Nr. | Sondernutzungsrecht | Blatt |
100/10.000 | Wohnung, Balkon, Abstellraum im Haus G | Nr. 42 | Kfz-Stellplatz Nr. SP42 | 3066 BV-Nr. 1 |
an Grundstück
Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² |
Zernsdorf | Flur 1 Flurstück 1458 | Gebäude- und Freifläche Lilienthal-Straße 2 | 2.606 |
Zernsdorf | Flur 1 Flurstück 1467 | Gebäude- und Freifläche Karl-Marx-Straße 62 | 433 |
Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf, Lilienthal-Str. 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstr. 1.
Es ist eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden. Das Sondereigentum WE Nr. 42 befindet sich im 2. OG mitte rechts des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Der Abstellraum, Nr. 42 befindet sich im EG des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ Stellplatz Nr SP 42 befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Objekt besteht aus 1 Zimmer mit offenem Küchenbereich, Flur, Bad, Abstellnische, Balkon, 47,60 qm, Baujahr 2022.
Die nähere Beschreibung kann unter com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Verkehrswert:
250.000,00 Euro
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!
Weitere Informationen unter: .
Vermerk:
Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
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