• Zuletzt aktualisiert: 26.10.2024

Aktenzeichen: 0008 K 0010/2020‍

mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück
Letzte Aktualisierung: 26.08.2024 13:08

Termin

Montag, 11. November 2024, 11:00 Uhr

Objekt und Lage

mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück: Ernst-Thälmann-Straße 169, 15732 Schulzendorf

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Verkehrswert

610.000,00

Grundbuch

Schulzendorf Blatt 2485 BV-Nr. 2

Beschreibung

Eingetragen im Grundbuch von Schulzendorf

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Schulzendorf

Flur 10, Flurstück 605

Gebäude- und Freifläche

Ernst-Thälmann-Straße 169

918

2485 BV Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung):

Das Objekt befindet sich in Schulzendorf in guter Wohnlage. Das freistehende eingeschossige Einfamilienhaus (Baujahr 1999) bietet eine Wohnfläche von rund 153 qm, ist unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Der bauliche Zustand ist augenscheinlich gut. Eine gute Belichtung der Wohnräume wird unterstellt. Die straßenseitige Einfriedung einschließlich Zugangstür und elektrischem Zufahrtstor befindet sich auf dem straßenseitig angrenzenden, mithin vorgelagerten Grundstück Flurstück 618 und gehört damit nicht zum Versteigerungsobjekt. Die Liegenschaft befindet sich rund 200 m südlich des Bodendenkmals Nr. 13019. Es handelt sich hierbei um eine Siedlung der römischen Kaiserzeit.

Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 13.03.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Achtung, keine Barzahlung!

Vermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in

dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

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