• Zuletzt aktualisiert: 04.02.2025

Aktenzeichen: 2 K 40-23‍

Einfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 21.01.2025 00:01

Termin

Dienstag, den 15.04.2025, 10:00 Uhr

Objekt und Lage

Einfamilienhaus: Friedhofweg 17, 69118 Heidelberg

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg

Verkehrswert

400.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung bei Eintragung des Versteigerungsvermerks:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 48855

Gemarkung Heidelberg, Flurstück 50188
Gebäude- und Freifläche, Friedhofweg 17
Größe: 559 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Freistehendes, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus (Baujahr gemäß Einschätzungsverzeichnis 1928 mit diversen Modernisierungen) mit momentan ca. 90 m² Wohnfläche nebst Anbau (Baujahr gemäß Einschätzungsverzeichnis 1937) mit rd. 20 m² Nutzfläche. Das Wohnhaus ist gegenwärtig teilweise rückgebaut und befindet sich im Rohbauzustand. Es besteht erheblicher Sanierungs-/Modernisierungs- und Fertigstellungsbedarf. Die Außenanlagen und die Modernisierung des Anbaus sind ebenfalls nicht fertiggestellt.

Verkehrswert: 400.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7002 978, Az. 2 K 40/23, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.

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