• Zuletzt aktualisiert: 17.09.2026

Aktenzeichen: 1 K 31-25‍

Gewerbeobjekt
Letzte Aktualisierung: 02.09.2026 00:09

Termin

Dienstag, 27. Oktober 2026, 10:15 Uhr

Objekt und Lage

Industriestraße 15, 74909 Meckesheim

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg

Verkehrswert

923.000,00 EUR

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Meckesheim Blatt 27103
  • BV Nr. 1
    Gemarkung Meckesheim, Flurstück 4811/9
    Gebäude- und Freifläche, Industriestraße 15
    Größe: 3.647 m²

  • BV Nr. 2
    Gemarkung Meckesheim, Flurstück 4811
    Gebäude- und Freifläche, Industriestraße
    Größe: 7.046 m²

  • BV Nr. 3
    Gemarkung Meckesheim, Flurstück 4811/10
    Verkehrsfläche, Industriestraße
    Größe: 958 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Die Grundstücke Flurstück Nr. 4811/9, 4811 und 4811/10 bilden funktional ein zusammenhängend genutztes gewerbliches Grundstück.
Zum Wertermittlungsstichtag überwiegend leerstehend und ungenutzt.
Es bestehen technisch-funktionale Abhängigkeiten zwischen den Flurstücken, z.B. wegen funktional erforderlicher Flächen für die Sicherstellung der Erschließung oder für brandschutzrechtlich notwendige Aufstell- und Bewegungsflächen. Die Entwässerung der Lagerhalle (Gebäude 4 auf Flurstück Nr. 4811) läuft über Flurstück Nr. 4811/9. Leitungsrechte sind grundbuchrechtlich nicht gesichert.

Der Verkehrswert der Objekte wurde wie folgt festgesetzt (Einzelwerte):
lfd. Nr. 1 (Flurstück 4811/9): 375.000,00 €
lfd. Nr. 2 (Flurstück 4811): 510.000,00 €
lfd. Nr. 3 (Flurstück 4811/10): 22.000,00 €

Der Gesamtwert der Grundstücke als wirtschaftliche Einheit wurde auf 923.000,00 € festgesetzt.

Im Falle einer getrennten Veräußerung einzelner Grundstücksteile besteht erhöhter Abstimmungs- und Sicherungsbedarf, da nachbarschaftliche Nutzungsrechte, Leitungsführungen sowie bauordnungsrechtlich relevante Flächen neu zu ordnen bzw. dinglich abzusichern wären. Der Wert der Grundstücke im Gesamtausgebot übersteigt daher die Summe der Verkehrswerte bei getrennter Versteigerung.

Der Versteigerungsvermerk ist am 04.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 26 4091 7003 464, Az. 1 K 31/25, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.

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