• Zuletzt aktualisiert: 08.01.2025

Aktenzeichen: 2 K 42-21‍

Mehrfamilienhaus
Letzte Aktualisierung: 15.11.2024 00:11

Termin

Donnerstag, den 16.01.2025, 09:00 Uhr

Objekt und Lage

Mehrfamilienhaus: Uracher Straße 6, 73312 Geislingen

Art der Versteigerung

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Ort der Versteigerung

Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen

Verkehrswert

532.500,00 EUR

Beschreibung

Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Geislingen an der Steige, Heft-Nr. 9095

BV Nr. 1
Flst. 2232, Uracher Straße 6, -: 04 a 01 m²
Gebäude- und Freifläche

(freistehendes, zweigeschossiges, unterkellertes Dreifamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, 3 Wohnungen mit insgesamt ca. 211 m² Wohnfläche, Nutzfläche 70 m², Baujahr 1951, modernisiert 2008)

Angaben in () ohne Gewähr

soll zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.

Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 532.500,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 1.500,00 €.

Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.

Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.

Barzahlung ist ausgeschlossen.

Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2449037002269, Az. 2 K 42/21, AG Göppingen


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.

Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.

(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)

Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.

Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.

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Karte

Alle Angaben ohne Gewähr
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